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work & play

Geschäftsbedingungen

Co-Working mit Kinderbetreuung

Ein Angebot von

work & play Bremen
Einzelunternehmerin Gina Hardt
c/o Kreativ- und Innovationskontor Bremen
Am Wall 146
28195 Bremen 


work & play ist ein Ort zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung. Neben Arbeitsplätzen bietet work & play ein flexibles Betreuungsangebot für Kinder, um kurzfristige Betreuungsengpässe abzufangen. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Selbstständige, Startups oder Unternehmen, die die Kinderbetreuung betrieblich unterstützen möchten. work & play ermöglicht das flexible Arbeiten unter Nutzung einer vollständigen Büroinfrastruktur. Im Co-Working Space von work & play kann man konzentriert in Einzel- oder Teambüros oder in unseren Flexbereichen arbeiten, Termine abhalten und sich vernetzen. Gleichzeitig kann man Kinder ruhigen Gewissens in die Betreuung geben. work & play ist ein Ort des modernen Arbeitens.

1. Präambel

1. Diese Co-Working Space Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Geschäftsbedingungen“) gelten für sämtliche Leistungen, die work & play (nachfolgend auch „wir“ oder „work & play“) gegenüber Dir als Kund:in der Einzelarbeitsplätze, Einzel- oder Teambüros, Konferenz- und Seminarräume bzw. der Kinderbetreuung sowie der dazugehörigen Leistungen (nachfolgend zusammengefasst auch „Leistungen“) erbringt. Kund:innen können hierbei Freelancer:innen und selbstständig tätige Personen sein oder auch Unternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, Vereine oder sonstige juristische Personen, die ihre Leistungen gegenüber ihren Mitarbeitenden zugänglich machen wollen (nachfolgend auch „Du“ oder „Kund:in“). Sofern eine Leistung nicht nur durch Dich selbst, sondern auch durch Dir berechtigte Nutzer:innen in Anspruch genommen werden, gelten die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen entsprechend für jede:n Nutzer:in. Du bist verpflichtet, die Nutzer:innen insoweit entsprechend auf die Einhaltung dieser Geschäftsbedingung zu verpflichten. Ergänzende Regelungen, die zusätzlich zu diesen Geschäftsbedingungen im Rahmen der Kinderbetreuung gelten, ergeben sich aus der Anlage „Nutzungsbedingungen der Kinderbetreuung“.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob Du ein:e Verbraucher:in, Unternehmer:in oder Kaufmann bzw. Kauffrau bist. Gegenüber Verbraucher:innen gelten jedoch einige Besonderheiten, auf die wir ggf. in diesen Geschäftsbedingungen an den entsprechenden Stellen hinweisen. Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer:in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten im Hinblick auf die Leistungen von work & play ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht und werden daher nicht Vertragsbestandteil. Der Geltung derartiger Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien bleibt davon unberührt. Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Buchungs- oder Auftragsbestätigungen und Annahmeerklärungen gehen den Regelungen dieser Geschäftsbedingungen vor

2. Nutzungsbedingungen

1. Gegenstand des zwischen work & play und Dir zustandekommenden Vertrags über die Inanspruchnahme der Leistungen von work & play ist u.a. die zeitlich begrenzte Überlassung von eingerichteten Einzelarbeitsplätzen auf Freiflächen oder in abgetrennten Büros sowie von Einzel- oder Teambüros (nachfolgend auch „Arbeitsplätze“) entsprechend des gebuchten Umfangs zu dem von dem Kunden beabsichtigten Zweck. Weiterhin hast Du die Möglichkeit, Konferenz- und Seminarräume oder sonstige größer angelegte Flächen samt technischer Raumausstattung (nachfolgend auch „Konferenzräume“), vorbehaltlich der Verfügbarkeit, zu buchen. Darüber hinaus bieten wir eine Betreuung von Kindern an, die Du während Deiner Anwesenheit in unserem Co-Working Space mitbringst (nachfolgend auch „Kinderbetreuung“).

2. Bei Buchung von Arbeitsplätzen und Konferenzräumen umfassen die Leistungen des Co-Working Spaces auch die Nutzung von Einrichtungsgegenständen wie Telefonboxen, Küchen samt Einrichtung, Sanitäranlagen und des WLAN (nachfolgend auch „Einrichtungsgegenstände“).

3. Darüber hinaus hast Du die Möglichkeit, Zusatzleistungen, etwa in Form einer Postadresse oder eines zusätzlichen Schließfachs (nachfolgend auch „Zusatzleistungen“) zu buchen.

4. In der Gesamtheit werden sämtliche unserer Leistungen, wie Kinderbetreuung, Arbeitsplätze, Einrichtungsgegenstände und Räumlichkeiten gemeinsam nachfolgend auch „Leistungen“ genannt.

5. Die zu buchenden Arbeitsplätze werden als zeitlich begrenzt buchbare Leistungen, angeboten. work & play bietet bspw. Stunden-, Tages-, Wochen-, Monatstarife oder die Überlassung für einen individuell vereinbarten Zeitraum an. Konferenzräume werden auch stundenweise überlassen. Die von Dir gebuchte Dauer der Berechtigung zur Nutzung unserer Leistungen ist abhängig von dem im Buchungsprozess getroffenen Vereinbarungen.

6. Bei der Buchung von Arbeitsplätzen stehen Dir Tische, Stühle, Drucker und weitere Büroeinrichtung zur Nutzung im üblichen Rahmen zur Verfügung. Der Zugang zu den Leistungen, die stunden- bzw. tageweise gebucht werden können, ist während der Öffnungszeiten möglich.

7. Dir werden die für die Inanspruchname der Leistungen notwendigen Schlüssel bzw. Zugangsberechtigungen sowie Nutzerkennungen und Passwörter überlassen. Der Zugang Kund:innen, denen ein Schlüssel bzw. eine Zugangsberechtigungen ausgehändigt oder übermittelt wurde, ist jederzeit durch die überlassenen Schlüssel bzw. Zugangsberechtigungen möglich. Der Schlüssel ist nach Ende der Nutzungsberechtigung an den Co-Working Space unverzüglich herauszugeben. Zugangsberechtigungen werden deaktiviert.

8. Die jeweils aktuellen und von work & play angebotenen Leistungen und deren Konditionen sind im Einzelnen im Buchungsprozess einsehbar.

9. Ein Konkurrenzschutz kann leider nicht gewährt werden.

10. Das Mitbringen von Gästen ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Bei der Nutzung von Konferenzräumen ist das Mitbringen von Gästen gestattet, sofern Du die Gäste auf diese Geschäftsbedingungen aufmerksam machst und sie auf die Einhaltung insbesondere der in Ziffern 6 und 7 dieser Geschäftsbedingungen genannten Regelungen verpflichtest.

11. Neben den vorgenannten Leistungen bietet work & play, sofern gesondert vereinbart, weitere im Zusammenhang mit dem Konzept von work & play stehende Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen können insbesondere aus folgenden Leistungsbestandteilen bestehen:

a. Workshops,
b. Schulungen,
c. Beratung.

12. Die Beauftragung von Dienstleistungen ist über eine individuelle Vereinbarung über Leistungsinhalte und Vergütung möglich. Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird der Aufwand anhand der dafür angefallenen Personentage, nach Stunden bzw. entsprechend der individuellen Vereinbarungen abgerechnet.

3. Preise & Zahlungsbedingungen

1. Die Preise und Zahlungsbedingungen, die für die Leistungen von work & play gelten, ergeben sich aus dem Buchungsprozess bzw. aus den individuellen Absprachen.

2. Sämtliche Preise bzw. Nutzungsentgelte werden grds. netto ausgewiesen. Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer fällt zusätzlich an.

3. In den angegebenen Preisen für die Arbeitsplätze und Konferenzräume sind die Kosten für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände sowie Müllentsorgung und Reinigungsdienst für einen üblichen und angemessenen Gebrauch inbegriffen. Weitere Leistungen und kostenpflichtige Zusatzleistungen sind dem Buchungsprozess zu entnehmen.

4. Sämtliche Zahlungen sind im Voraus fällig. Bei Inanspruchnahme der Leistungen über mehrere Monate sind die jeweils für einen Monat geltenden Nutzungsentgelte jeweils zum 1. Werktag eines Monats zur Zahlung fällig. Die genauen Zahlungsmodalitäten sowie die Abwicklung der Zahlung werden im Buchungsprozess vereinbart. Du erhältst mit Vertragsabschluss bzw. bei monatsweiser Buchung zu Beginn jedes Monats, eine Rechnung.

4. Vertragsdauer & Kündigung

1. Die Berechtigung zur Nutzung der Leistung- und Einrichtungsgegenstände bzw. des Betreuungsangebotes von work & play durch Dich orientiert sich an der im Rahmen der Buchung vereinbarten Dauer. Die Kündigungsfrist und die Kündigungsmodalitäten sind dem Buchungsprozess zu entnehmen. Sollten dort keine Angaben gemacht werden, ist eine Kündigung für längerfristig gebuchte Leistungen ohne feste Vertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen in Textform per E-Mail an work & play oder im Buchungsprozess möglich.

2. Jede Partei kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der/dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der jeweils anderen Partei, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Co-Working Space ist ein bestehender Zahlungsverzug von mehr als zwei Nutzungsgebühren.

3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bist Du verpflichtet, sämtliche, auch die von Dir selbst beschafften Schlüssel bzw. Zugangsberechtigungen und ggf. Parkkarten am letzten Tag der Nutzung der Leistungen von work & play an uns zurückzugeben. Kommst Du dieser Verpflichtung nicht nach, so kann work & play auf Deine Kosten neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen. Sollten Schlüssel bzw. Zugangsberechtigungen oder Parkkarten während Deiner Nutzungsdauer abhandenkommen, so bist Du verpflichtet, diesen Verlust unverzüglich gegenüber work & play aufzuzeigen. Die durch die Neubeschaffung oder ggfs. den Austausch der Schließanlage entstehenden Kosten trägst Du. Zurückgelassene Gegenstände kann work & play auf Deine Kosten einlagern und nach 30 Tagen verwerten, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Solltest Du die Schlüssel, Arbeitsplätze, Konferenzräume und Einrichtungsgegenstände nicht rechtzeitig herausgeben, haftest Du für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

5. Stornierung & Änderungen der Buchung

1. Eine Stornierung ist gem. den im Buchungsprozess mitgeteilten Informationen möglich.

2. Sollte für die stornierte Leistung rechtzeitig ein Ersatzkunde gefunden werden, der Deinen Ausfall kompensiert, entfallen die Stornierungsgebühren (ggf. anteilig).

3. Eine Änderung des gebuchten Leistungsumfangs, also insbesondere etwa eine Erhöhung der Nutzendenzahl für eine gebuchte Leistung ist nur nach Absprache und bei entsprechenden Verfügbarkeiten des Co-Working Spaces möglich. Eine Reduzierung der Nutzendenzahl gilt als Teilstornierung und es gelten die in dieser Ziffer genannten Stornierungsgebühren in entsprechender Anwendung.

4. work & play ist zum Rücktritt von seinen vertraglichen Absprachen mit Dir in den im Folgenden genannten Fällen berechtigt:

a. Die Kinderbetreuung muss kurzfristig abgesagt oder verlegt werden;
b. Das maximale Kontingent der Kinderbetreuung ist erreicht;
c. Du verstößt gegen die Nutzungsbedingungen der Kinderbetreuung;
d. Du verletzt während der Dauer der Inanspruchnahme der Leistungen die vereinbarten Zahlungspflichten mindestens zwei Mal oder insgesamt in Höhe von zwei vereinbarten Nutzungsentgelten für gebuchte Zeitabschnitte (Tage, Wochen oder Monate) (vereinbarte Nutzungsentgelte werden dann nicht erstattet);

e. Du verletzt während der Dauer der Inanspruchnahme der Leistungen wesentliche Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen (vereinbarte Nutzungsentgelte werden dann nicht erstattet);
f. Zwingend erforderliche behördliche Erlaubnisse werden nicht erteilt bzw. es gibt behördliche Verbote in Bezug auf die Erbringung der gebuchten Leistungen;
g. Du verstößt während der Dauer der Inanspruchnahme der Leistungen gegen behördliche Auflagen im Zusammenhang mit Deiner Buchung der Leistungen (vereinbarte Nutzungsentgelte werden dann nicht erstattet);
h. Du verletzt oder gefährdet während der Dauer und im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen andere Kund:innen oder Nutzende der Leistungen oder sonstige Dritte (vereinbarte Nutzungsentgelte werden dann nicht erstattet);
i. Du gefährdest während der Dauer und im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Deinem Verhalten Leistungen (vereinbarte Nutzungsentgelte werden dann nicht erstattet).

6. Pflichten des Kunden

1. Du verpflichtest Dich, die Dir gegenüber erbrachten Leistungen und die Dir zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und entstandene Schäden umgehend anzuzeigen. Du haftest für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch verursacht wurde. Du hast auf ein angemessenes Erscheinungsbild der von Dir in Anspruch genommenen Arbeitsplätze und Konferenzräume zu achten.

2. Du verpflichtest Dich, andere Kund:innen und Nutzende in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören oder zu behindern. Insbesondere solltest Du übermäßig laute Unterhaltungen und/oder Telefonate in Gemeinschaftsräumen, Flexbereichen oder gemischten Büros unterlassen.

3. Du verpflichtest Dich, Urheberrechte nicht zu verletzen und Dir bekannt gewordene Geschäftsgeheimnisse anderer Kund:innen vertraulich zu behandeln. Insoweit ist Dir bekannt, dass innerhalb des Co-Working Spaces diverse andere Kund:innen mit unterschiedlichen Geheimhaltungsstufen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse und Informationen agieren. Du bist selbstständig für die Einhaltung des Geheimnisschutzes Deiner Geschäftsunterlagen und Informationen verantwortlich.

4. Du verpflichtest Dich, die Dir überlassenen Leistungs- und Einrichtungsgegenstände, insbesondere sämtliche zur Verfügung gestellte Hard- und Software, nur im Rahmen des geltenden Rechts zu nutzen. Insbesondere verpflichtest Du Dich, keine urheberrechtlich geschützten Informationen unberechtigt zu nutzen, an Dritte weiterzugeben oder sonst wie außerhalb der Dir überlassenen Nutzungsrechte zu verwenden. Du erkennst bereits jetzt an, für Schadensersatzforderungen, die aus einem Verstoß hiergegen entstehen, einzustehen.

5. Du bist, vorbehaltlich anderweitiger Absprachen, nicht berechtigt, eigene Möbel und/oder elektronische Geräte mit in die Räumlichkeiten des Co-Working Spaces einzubringen. Ausgenommen hiervon sind Mobiltelefone/Smartphones, Tablets, Notebooks, Tower-PCs oder Bildschirme.

6. Du bist nur nach vorheriger Anmeldung und Absprache gegenüber dem Co-Working Space berechtigt, eigene Plakate (z.B. für Events und Jobanzeigen), Banner, Rollups, Flyer, Präsentationsbildschirme oder andere sichtbare Werbemaßnahmen in den Räumlichkeiten des Co-Working Spaces zu platzieren. Diese dürfen in keinem Fall Fluchtwege versperren oder Glasflächen (Innenwände und Außenwände) abhängen. Die Genehmigung von Werbemaßnahmen kann jederzeit widerrufen werden.

7. Du bist, vorbehaltlich anderweitiger Absprachen mit dem Co-Working Space, zur Überlassung der Leistungs- und Einrichtungsgegenstände des Co-Working Spaces an Dritte nicht berechtigt.

8. Unsere Leistungen und Einrichtungsgegenstände dürfen von Dir ausschließlich für den im Buchungsprozess angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Zwecks ist nur mit Erlaubnis von work & play möglich.

9. Du verpflichtest Dich im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungs- und Einrichtungsgegenstände

a. keine Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen,
b. keine illegalen Down- bzw. Uploads von urheberrechtlich geschützten Daten vorzunehmen,
c. keine Schadsoftware, Viren, Trojaner, Würmer, Bots o. Ä. zu verbreiten,
d. keine unerwünschte Werbung und/oder Nachrichten, Fakenews, Spam-E-Mails, Kettenbriefe, Schneeballsysteme, Gewinnspiele o. Ä. zu verbreiten,

e. keine volksverhetzenden, beleidigenden, sittenwidrigen, porno-graphischen o. Ä. Äußerungen / Nachrichten zu verbreiten,
f. Dich nicht unrechtmäßig Informationen und/oder Daten von anderen Kund:innen zu beschaffen,
g. keine Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,
h. andere Kund:innen, Nutzende und Dritte sowie insbesondere nicht zu belästigen, zu beleidigen, zu betrügen oder herabzuwürdigen.

7. Gewährleistung

1. Du hast die Dir überlassenen Leistungen und Einrichtungsgegenstände vor Vertragsabschluss eingehend auf Tauglichkeit für seine Zwecke zu prüfen und übernimmst sie in vertragsgerechtem Zustand. Du bestätigst insbesondere die Funktionsfähigkeit der Dir überlassenen Leistungen und Einrichtungsgegenstände zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Soweit Du einen Arbeitsplatz im Flexbereich gebucht hast, ist Dir bekannt, dass der entsprechende Arbeitsplatz nicht gesondert abgeschlossen werden kann.

2. Sollte Dir vor oder bei Vertragsabschluss bzw. bei Inanspruchnahme ein Mangel an den Leistungen bekannt sein oder auffallen, hast Du diesen spätestens innerhalb von 3 Tagen gegenüber dem work & play anzuzeigen. Bei Versäumnis dieser Frist stehen Dir keinerlei Ansprüche wegen des Schadens gegenüber work & play zu.

3. Du haftest für die durch die in unsere Kinderbetreuung gegebenen Kinder während der Betreuung angerichteten Schäden und gewährleistest zu dessen Absicherung bestenfalls eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.

4. work & play übernimmt keine Haftung für Beschädigungen/Verlust an persönlichen oder mitgebrachten Gegenständen. Du versicherst, dass Du eine entsprechende (Haftpflicht-)Versicherung abgeschlossen hat.

5. work & play stellt Dir mit unseren Einrichtungsgegenständen und Räumlichkeiten lediglich eine (technische) Grundlage für die hiermit durch Dich in den Grenzen der gebuchten Leistungen abzubildenden Zwecke zur Verfügung. work & play übernimmt keine Verantwortung für die durch Dich mit unseren Einrichtungsgegenständen bzw. in unseren Räumlichkeiten ausgeführten Handlungen bzw. für die mit unseren Leistungen verarbeiteten Inhalte. Für sämtliche von Dir im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Einrichtungsgegenstände, Räumlichkeiten und Leistungen ausgeführten Handlungen gelten ausschließlich die Vereinbarungen und Verträge, die Du mit Deinen Vertragspartner:innen, Partner:innen, Mitarbeitenden etc., mit denen Du bzw. für die Du unsere Leistungen und Einrichtungsgegenstände bzw. Räumlichkeiten nutzt, bzw. das Gesetz.

6. Vorgenanntes gilt auch in Bezug auf die Nutzung des frei zugänglichen WLANs. Für die vertrags- und gesetzeskonforme Nutzung bist Du vollständig allein verantwortlich.

7. Du bist vollständig für den Einsatz Deiner Nutzernamen und Passwörter, mit denen Du unsere die Leistungen nutzt, verantwortlich. work & play weist darauf hin, dass diese über das Internet in falsche Hände geraten können. Sollte dies während oder im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Leistungen erfolgen, ist work & play hierfür nicht verantwortlich.

8. Allgemeine Haftung

1. Grundsätzlich ist die Haftung von work & play aus dem Vertrag mit Dir begrenzt auf folgende Regelungen. work & play haftet für unmittelbare Sach- und Vermögensschäden bis zu 10.000 EUR je Schadensereignis, maximal und unabhängig von der Anzahl der Schadensereignisse bis zu 20.000 EUR je Jahr der Vertragslaufzeit.

2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet work & play nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.

3. work & play haftet der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen, grob fahrlässigem oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von den Parteien zu erbringenden Leistungen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4. Du hast ein Verschulden Deiner Nutzenden, Kinder und Gäste wie eigenes Verschulden zu vertreten.

5. Solltest Du gegen Deine Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen und den hierüber zustande kommenden Vertrag verstoßen, hast Du work & play von einer hieraus resultierenden Haftung und Inanspruchnahme durch Dritte aufs erste Anfordern freizustellen und die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.

6. Du bist für sämtliche zwischen Dir und Deinen Nutzenden, Gästen und ihren Vertragspartnern bestehenden oder zustandekommenden Vertragsverhältnisse vollständig selbst verantwortlich. Sollte work & play von einem Nutzenden, Gast oder sonstigen Vertragspartner in Anspruch genommen werden, ohne dass work & play ein Verschulden trifft, hast Du work & play von einer hieraus resultierenden Haftung und Inanspruchnahme aufs erste Anfordern freizustellen und die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.

9. Recht & Gerichtsort

1. Erfüllungsort bezüglich sämtlicher Leistungspflichten des Co-Working Spaces ist der Ort der von Dir gebuchten Arbeitsplätze, Konferenzräume sowie sonstiger Leistungen.

2. Informationen zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher: Es wird auf die Möglichkeit der Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) hingewiesen. Die OS-Plattform können Verbraucher als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kauf- oder Leistungsverträgen erwachsen, nutzen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. work & play ist vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen nicht bereit, an der Beilegung von Streitigkeiten über diese OS-Plattform, teilzunehmen

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern Du als Unternehmen agierst oder Kaufmann/Kauffrau im Sinne des HGB bist, ist der Sitz von work & play Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Bei Verträgen mit Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Regelungen über das jeweils zuständige Gericht.

4. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen sowie des gesamten zwischen den Parteien bestehenden Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an die Leistungserbringung von work & play vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die Leistungen haben, werden wirksam, wenn Du einer Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widersprichst und Du vorab auf Dein Widerspruchsrecht hingewiesen wurde. Widersprichst Du der Änderung, gilt der Vertrag unverändert weiter und work & play ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt.

5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die work & play aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchte, werden nur wirksam, wenn Du ihnen ausdrücklich zustimmst. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen bereitgestellten einfachem & transparentem Wege erteilt werden. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt. Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des Vertrags, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um Dich vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.

6. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag auf ein mit ihnen verbundenes Unternehmen, einen Rechtsnachfolger oder ein die jeweiligen Leistungen übernehmendes Unternehmen zu übertragen. Hierüber werden sie sich jeweils in Textform im Rahmen der geplanten Übertragung informieren.

7. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Stand: Juni 2024

Mit freundlicher Unterstützung vom Startup Anwalt


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work & play

Nutzungsbedingungen der Kinderbetreuung

Co-Working mit Kinderbetreuung

Ein Angebot von

work & play Bremen
Einzelunternehmerin Gina Hardt
c/o Kreativ- und Innovationskontor Bremen
Am Wall 146
28195 Bremen 


work & play ist ein Ort zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung. Neben Arbeitsplätzen bietet work & play ein flexibles Betreuungsangebot für Kinder, um kurzfristige Betreuungsengpässe abzufangen. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Selbstständige, Startups oder Unternehmen, die die Kinderbetreuung betrieblich unterstützen möchten. work & play ermöglicht das flexible Arbeiten unter Nutzung einer vollständigen Büroinfrastruktur. Die Kinderbetreuung selbst findet in einem separaten Raum, der an den Co-Working Space von work & play angeschlossen ist, durch entsprechend geschultes Betreuungspersonal, statt. Die Kinderbetreuung ist für Kinder im Alter zwischen 6 Monaten und 5 Jahre möglich.

1. Präambel

1. Diese Nutzungsbedingungen der Kinderbetreuung (nachfolgend auch „Nutzungsbedingungen“) gelten für sämtliche Leistungen, die work & play (nachfolgend auch „wir“ oder „work & play“) im Rahmen der Betreuung der von Dir während Deiner Zeit im work & play Co-Working Space mitgebrachten Kinder (nachfolgend zusammengefasst auch „Betreuungsleistungen“) erbringt. Sollten wir in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich auf einen Themenbereich der Kinderbetreuung eingehen, gelten stets ergänzend die Geschäftsbedingungen von work & play. Dies gilt u.a. für Haftungs- oder Buchungsthemen.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob Du ein:e Verbraucher:in, Unternehmer:in oder Kaufmann bzw. Kauffrau bist. Gegenüber Verbraucher:innen gelten jedoch einige Besonderheiten, auf die wir ggf. in diesen Geschäftsbedingungen an den entsprechenden Stellen hinweisen. Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer:in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten im Hinblick auf die Betreuungsleistungen von work & play ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht und werden daher nicht Vertragsbestandteil. Der Geltung derartiger Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien bleibt davon unberührt. Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Buchungs- oder Auftragsbestätigungen und Annahmeerklärungen gehen den Regelungen dieser Geschäftsbedingungen vor

2. Nutzungsbedingungen

1. Gegenstand des zwischen work & play und Dir zustandekommenden Vertrags über die Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen von work & play ist die Betreuung der von Dir mitgebrachten Kinder während Du zeitgleich die Leistungen unseres Co-Working Spaces nutzt.

2. Unsere Betreuungsleistungen erbringen wir ausschließlich gegenüber Kindern im Alter zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Nach ausdrücklicher Absprache sind auch Abweichungen hiervon möglich. In jedem Fall garantierst Du, dass die von Dir in unsere Kinderbetreuung gegebenen Kinder Deine leiblichen Kinder sind bzw. Du das (alleinige) Sorgerecht für diese Kinder hast und in jedem Fall die unbeschränkte Erlaubnis, diese Kinder in unsere Kinderbetreuung zu geben.

3. Die durch uns angebotenen Kinderbetreuung ist kein Ersatz für eine Regelbetreuung durch Kitas, Kindergärten, Krippen, Kindertagespflegen etc. Wir erbringen unsere Betreuungsleistungen daher ausschließlich in folgenden Situationen:

a. Zur Absicherung von Notsituationen;
b. Zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Kitaplatz;
c. Bei Ausfall der Regelbetreuung in einer Kita bzw. in deren Schließzeiten (Bspw. in Sommerferien, Winterferien);
d. Zur vorübergehenden Unterstützung Deines Wiedereinstiegs in den Beruf.

4. Die Kinderbetreuung findet in unseren eigenen bzw. angemieteten, separat zum Co-Working Space befindlichen Räumlichkeiten aber in engem räumlichen Zusammenhang hierzu statt. Die Räumlichkeiten der Kinderbetreuung sind speziell, kindgerecht und gesichert eingerichtet. Sofern es das Wetter zulässt, finden, vorausgesetzt, Du gibst uns hierfür Deine ausdrückliche Erlaubnis, Ausflüge, bspw. zu nahe gelegenen Spielplätzen statt.

5. Das von uns zur Erbringung unserer Betreuungsleistungen eingesetzte Betreuungspersonal hat stets fachliche Vorbildungen im Bereich der Pädagogik. Wir sichern die Zuverlässigkeit unseres Betreuungspersonals ab u.a. durch:

a. die Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses;
b. die Erbringung des Nachweises über die erfolgreiche Ableistung eines Erste-Hilfe-am-Kind Kurs;
c. die Pflicht zur Einreichung von Nachweisen über Referenzen, Erfahrungen und entsprechenden Ausbildungsnachweisen über die Arbeit am Kind.

6. Du hast zu jeder Zeit der Kinderbetreuung die Möglichkeit, in unseren Räumlichkeiten vorbeizuschauen, mit dem pädagogischen Fachpersonal zu sprechen, unsere kreativen und bildungsnahen Kinderkonzepte kennenzulernen und das von Dir mitgebrachte Kind zu erleben.

7. Die Kinderbetreuung wird als zeitlich begrenzt buchbare Leistung, angeboten. Die Buchungsmöglichkeiten hängen von der Buchung entsprechender Arbeitsplätze ab und sind identisch zu diesen. Sämtliche Regelungen zur Buchung, Bezahlung, Stornierung, sowie zu den übrigen Konditionen der Kinderbetreuung ergeben sich daher aus work & play Geschäftsbedingungen.

3. Voraussetzungen der Kinderbetreuung

1. Sowohl die Anmeldung zur Kinderbetreuung als auch die Buchung konkreter Betreuungszeiten erfolgt über unser Buchungssystem. Du hast die entsprechende Betreuungszeit fristgerecht zu buchen. Die Buchung erfolgt über unseren Buchungsprozess. Hierin erfährst Du auch, ob es noch freie Plätze zur Kinderbetreuung zu dem von Dir gewünschten Termin gibt. Die Buchung muss jedoch mindestens 24 Stunden vor der gewünschten Betreuungszeit erfolgt sein. Ausnahmen sind in Absprache mit dem Betreuungspersonal möglich.

2. Die Buchung der Plätze zur Kinderbetreuung ist nur bis zur Erreichung der jeweils möglichen Höchstgrenze möglich. Sollte diese erreicht sein, können wir eine Betreuung ablehnen oder rückwirkend absagen. Wir sind ebenfalls jederzeit berechtigt, eine Betreuung auch kurzfristig abzusagen, sollte unser Betreuungspersonal krank sein oder aus anderen dringenden Gründen verhindert sein, die Betreuungsleistungen zu erbringen. Zu diesem Zeitpunkt von Dir für Dein Kind bereits gebuchte Betreuungszeiten werden in diesem Fall gutgeschrieben. Auszahlung bzw. Erstattung etwaig gezahlter Betreuungskosten erfolgt nicht.

3. Stornierungen von bereits erfolgten Buchungen zur Kinderbetreuung sind gem. den Regelungen unserer Geschäftsbedingungen möglich. Sollte eine Stornierung aufgrund Krankheit des Kindes nicht mehr fristgerecht erfolgen, kann bei Einreichung eines ärztlichen Attests die Betreuungsstunden gutgeschrieben werden. Eine Auszahlung bzw. Erstattung etwaig gezahlter Betreuungskosten erfolgt nicht.

4. Bei unseren Betreuungsleistungen handelt es sich um eine nicht erlaubnispflichtige Kinderbetreuung. Eine Betreuung von Kindern findet daher pro Kind bis zu maximal 4 Stunden am Tag, maximal 15 Stunden pro Woche und maximal bis zu 3 Monate am Stück statt.

5. Während unserer Betreuungsleistungen gewährleistest Du stets Deine räumliche Nähe zu dem von Dir in unsere Betreuungsleistung gegebenem Kind. Dies gilt insbesondere etwa für den Fall, dass ein Stillen, Wickeln, zur Toilette begleiten, trösten oder gemeinsames Essen notwendig sein sollte.

6. Du sicherst zu, dass Dein Kind, wenn Du es in unsere Betreuung gibst, gesund ist und keine Auffälligkeiten hinsichtlich etwaiger Krankheitssymptome aufweist sowie alle für das jeweilige Alter empfohlenen (Schutz-)Impfungen aufweist. Die jeweils aktuell empfohlenen Impfungen können hier https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfkalender/Impfkalender_node.html eingesehen werden. Einen entsprechenden Impfnachweis können wir bei Bedarf einfordern. Bei jeglichem Krankheitssymptom, wie insbesondere Schnupfen, Fieber, Ausschlag, Husten, Halskratzen, Durchfall, Erbrechen oder bei ärztlich nachgewiesenen bestehenden Krankheiten, findet eine Betreuung nicht statt. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Betreuung abzulehnen. Nach überstandener Krankheit darf ein Kind erst nach 24 Stunden Symptomfreiheit und bei allgemeinem Wohlbefinden wieder in unsere Kinderbetreuung kommen.

7. Wir bieten keine festen Schlafzeiten an. Zudem bieten wir keine Schlafmöglichkeiten in unseren Räumlichkeiten an.

8. Wir bieten keine regelmäßigen Mahlzeiten an. Wir verfügen nicht über die notwendigen Kücheneinrichtungen. Mahlzeiten können in unseren Räumlichkeiten daher auch nicht zubereitet werden. Allerdings halten wir stets kleine, überwiegend gesunde und kindgerechte Snacks sowie ausreichend Wasser oder Kindertee bereit. Bitte sorge also dafür, dass Du Deinem Kind entsprechende ausreichende Nahrungsmittel mitgibst.

9. In unseren Räumlichkeiten befinden ausreichend Sanitäreinrichtungen inkl. Hocker. Sollte Dein Kind Windeln tragen, so hast Du uns die hierfür notwendige Ausstattung, wie bspw. ausreichend Windeln, (Feucht-)Tücher und Creme mitzubringen.

10. Du hast uns über sämtliche Eigenarten, Befindlichkeiten, Stärken und Schwächen, Allergien, Unverträglichkeiten Deines Kindes, die Auswirkungen auf unsere Betreuungsleistungen haben können, vor Beginn der Betreuung mitzuteilen. So können wir unsere Betreuung entsprechend individuell auf Dein Kind einstellen.

4. Allgemeine Haftung

1. Mit unseren Betreuungsleistungen bieten wir keine Leistungen einer erlaubnispflichtigen Tageseinrichtung bzw. Kinderbetreuung an. Wir sind also nicht an die strengen gesetzlichen Anforderungen zum Betrieb von Kitas, Tageseinrichtungen etc. gebunden. Dementsprechend verfügen wir auch nicht über den entsprechenden Versicherungsschutz für den Fall, dass im Rahmen unserer Betreuung Unfälle und Schäden passieren. Wir legen Dir daher nahe, eigenständig für einen entsprechenden Schutz zu sorgen, sodass Dein Kind bei Verletzungen im Rahmen unserer Kinderbetreuung vollständig abgesichert ist.

2. Gleichzeitig empfehlen wir Dir zur Absicherung von Schäden, die das von Dir in unsere Kinderbetreuung übergebene Kind uns oder unserer Einrichtung gegenüber anrichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

3. Darüber hinaus ist die Haftung von work & play aus dem Vertrag mit Dir begrenzt auf folgende Regelungen. work & play haftet für unmittelbare Sach- und Vermögensschäden bis zu 10.000 EUR je Schadensereignis, maximal und unabhängig von der Anzahl der Schadensereignisse bis zu 20.000 EUR je Jahr der Vertragslaufzeit.

4. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet work & play nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.

5. work & play haftet der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen, grob fahrlässigem oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von den Parteien zu erbringenden Leistungen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6. Du hast ein Verschulden Deiner Nutzenden, Kinder und Gäste wie eigenes Verschulden zu vertreten.

7. Solltest Du gegen Deine Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen und den hierüber zustande kommenden Vertrag verstoßen, hast Du work & play von einer hieraus resultierenden Haftung und Inanspruchnahme durch Dritte aufs erste Anfordern freizustellen und die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen. In diesem Fall kann eine Haftung unsererseits zudem vollständig entfallen.

Stand: Juni 2024

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